Free At Last GmbH
Zieglergasse 28
1070 Wien
Firmengericht Wien
ATU64426277
Stand: Mai 2012
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN ÖSTERREICH
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem
Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im
Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des
Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der
Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass
jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart
werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.1. Angebot im E-Business
Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG nicht verpflichtet.
2.2. Angebote im Fernabsatz / Die Belehrung über das Rücktrittsrecht
2.2.1. Im Falle der online-Bestellung von Waren
Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist
von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung)
zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen
abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des
Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren
statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der
Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren
beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes
Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware
Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei
zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten
bzw. in Rechnung zu stellen.
Für Audio- oder Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs, Videos, etc. sowie für
Computersoftware besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn die Waren nicht entsiegelt
worden sind.
3. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer
Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in
Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang zu
bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € 54,- in Rechnung
gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde verrechnet.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich
erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wird sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die
Leistungen in Teilen erbracht werden.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist,
exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche
Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises/Werklohns bereits bei Vertragsabschluss.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am
Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen
Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht
nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder
erst später zu erbringenden Zahlungen.
5. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu
verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht
beeinträchtigt.
6. Transport - Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des
Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und
Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese
rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauern
Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung
zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns
abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu
verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen
des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch
einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass
wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt
vom Vertrag ausdrücklich.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung 1150 Wien.
9. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu
akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
1O. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die
Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 2 pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
anderweitig zu verwerten.
11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 30 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag
zurückzutreten.
12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen,
können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige
Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung
abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten
Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung
zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate, für unbewegliche
Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.
13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
14. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.1
15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel